Ausbildungsdauer
Die staatliche Abschlussprüfung kann laut Ausbildung– und Prüfungsverordnung frühestens nach Abschluss des sechsten Semesters erfolgen. Das entspricht mindestens 4200 Ausbildungsstunden und einer Dauer von drei Jahren. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist natürlich möglich. Die Ausbildung kann letztmalig 2032 beendet werden.